1. Bereithalten von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Familien und Kinder
Das Familienzentrum
1.1 ermittelt 1x jährlich den tatsächlichen Bedarf von Familien, wertet die Ergebnisse aus und initiiert dazu passgenaue Angebote. Dies setzt Kenntnisse des Umfeldes des Familienzentrums voraus (soziale Lage, Freizeit- und Bildungsangebote, Ärzte, Therapiemöglichkeiten, Verkehrsanbindung usw.).
1.2 organisiert die Angebote im Familienzentrum, in nahe gelegenen Räumen oder in Räumen der Kooperationspartner. Das Familienzentrum stellt sicher, dass die Familien diese Räume kennen(lernen) und bietet bei Bedarf, im Sinne eines niederschwelligen Angebotes, eine Begleitung vom Familienzentrum zu den Räumen der Kooperationspartner an.
1.3 organisiert jährlich mindestens einen Kurs oder vier Einzelveranstaltungen zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungskompetenz und/oder zu pädagogisch relevanten Themen.
1.4 organisiert ein wöchentlich stattfindendes offenes Elterncafé, mit Begleitung durch eine Fachkraft und bei Bedarf mit Kinderbetreuung.
1.5 organisiert jährlich mindestens eine niederschwellige Aktivität für Eltern oder die ganze Familie, die alltagsnah gestaltet wird und ohne große Hemmschwelle in Anspruch zu nehmen ist. Dadurch sollen auch Familien erreicht werden, die andere Angebote nicht nutzen.
1.6 bietet Eltern-Kind-Gruppen für Familien mit unter dreijährigen Kindern an oder kann interessierte Familien an ein entsprechendes Angebot im Einzugsgebiet verweisen (z.B. Krabbelgruppen, PEKiP, Delfi, Babymassagekurse, Stillgruppen, Eltern-Kind-Gruppeb, Spiel- und Singkreise).
1.7 organisiert (mindestens 1x monatlich) eine offene Sprechstunde für Erziehungs- und Familienberatung und/oder andere, in den Alltag der Einrichtung integrierte, Beratungsangebote (nicht gemeint sind hier Elternsprechtage, Entwicklungsgespräche, Gespräche der Frühförderung)
oder
verfügt über ein Konzept, welches sicherstellt, dass bei Bedarf die Vermittlung von Familien zur Erziehungs- und Familienberatung erfolgt und der Beratungsprozess bei Bedarf (bespielsweise durch Unterstützung des Erstkontaktes zur Beratungsstelle,Gespräche zwischen ErzieherInnen und Eltern) begleitet wird.
1.8 organisiert jährlich mindestens eine interkulturell ausgerichtete Veranstaltung oder Aktivität oder begründet nachvollziehbar den fehlenden Bedarf für dieses Angebot.
2. Bereitstellung von Informationen für Familien
Das Familienzentrum stellt den Familien zur Verfügung:
2.1 Ein aktuelles Verzeichnis von Angeboten der Familienbildung in der Umgebung (z. B. Kurse von Familienbildungsstätten,Volkshochschulen, freien Initiativen, Integrationsfachstellen, Vereinen zugewanderter Eltern).
2.2 Ein aktuelles Verzeichnis von Beratungs- und Therapiemöglichkeiten (z.B. Erziehungsberatung, Familienberatung, Frühförderung, Heilpädagogik, Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Vereine).
2.3 Ein aktuelles Verzeichnis von Angeboten zur Gesundheits- und Bewegungsförderung in der Umgebung (z.B. Yoga-Kurse, Sportkurse, Ernährungsberatung, Tanzschule, Sportvereine).
Alle Verzeichnisse liegen offen im Familienzentrum aus, so dass Interessierte sie leicht einsehen können. Sie enthalten Angebote/Leistungsspektrum/Anbieter, die Angebotsart sowie Kontaktdaten.
3. Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Das Familienzentrum
3.1 verweist Familien, die einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, an das Familienservicebüro.
3.2 lädt das Familienservicebüro mindestens 1x jählrich zu einem Kooperationsgespräch ein.
3.3 verfügt über schriftliche Informationsmaterialeien zum Thema „Familienservicebüro/Kindertagespflege“, legt diese in der Einrichtung gut zugänglich aus, informiert die Familien über das Angebot des Familienservicebüros (z.B. bei Anmeldungen, Elternabenden) und vermittelt oder begleitet Familien bei Bedarf an das Familienservicebüro.
4. Lenkungsgruppe
Das Familienzentrum
hat eine Lenkungsgruppe, die sich mindestens einmal jährlich mit den wichtigsten Kooperationspartnern trifft, um die Weiterentwicklung des Familienzentrums gemeinsam zu forcieren.
5. Kooperation mit anderen Einrichtungen und Diensten
Das Familienzentrum
5.1 verfügt über ein aktuelles Verzeichnis der Kooperationspartner (z.B. Erziehungsberatungsstellen, Familienberatungsstellen, Familienbildungsstätten, Familienservicebüro, Jugendamt, Sportvereine, Integrationsfachstellen), in dem Ansprechpartner, Kontaktdaten, Aufgaben und Leistungen der Kooperationspartner angegeben sind und sorgt dafür, dass allen MitarbeiterInnen des Familienzentrums die Kooperationspartner und deren Angebote bekannt sind.
5.2 verfügt über schriftliche Kooperationsvereinbarungen mit Insitutionen oder Personen für Erziehungs- und Familienberatung oder Personen für Erziehungs- und Familienberatung und einen Anbieter von Familienbildung und anderen Netzwerkpartnern, die Angebote im Familienzentrum durchführen.
5.3 bietet anderen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen Kooperationen an.
6. Bekanntmachung des Angebotes
Das Familienzentrum
6.1 veröffentlicht seine Angebote in einer Art und Weise, dass sie allen Familien in den unterschiedlichsten Lebenslagen bekannt werden. Es wählt dazu eine zielgruppenspezifische Ansprache (z.B. Flyer, Broschüren, Homepage, persönliche Ansprache, bildhafte Plakate).
6.2 sorgt dafür, dass an einem Aushang in der Kindertageseinrichtung alle aktuelle Angebote des Familienzentrums gut sichtbar angekündigt sind.
6.3 macht in seinen Veröffentlichungen deutlich, dass auch Familien , die keinen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung haben, die Angebote nutzen können.
6.4 arbeitet mit der örtlichen Presse zusammen.
6.5 verfügt über eine Homepage, auf der Ansprechpartner und aktuelle Angebote eingestellt sind.
7. Sicherung der Qualität des Angebotes durch Leistrungsentwicklung und Selbstevaluation
Das Familienzentrum
7.1 trifft Aussagen zum Familienzentrum in der Konzeption der Kindertageseinrichtung.
7.2 lädt den zuständigen Mitarbeiter des Sozialraumteams mindestens 1x jährlich ein, um Informationen über Bedarfe, Planungen und Angebote des Familienzentrums und des Jugendamtes auszutauschen.
7.3 sorgt dafür, dass mindestens 80% der MitarbeiterInnen innerhalb des Bewilligungszeitraumes an (mind. 1-tägigen) Fortbildungen oder Fachtagungen zum Thema „Elternarbeit“ teilnehmen oder organisiert jährlich eine entsprechende Inhouse-Fortbildung (mind. 4 Stunden) oder jährlich einen entsprechenden Teamtag (mind. 4 Stunden) mit externen Referenten.
7.4 erfasst die Anzahl der Teilnehmer an den Angeboten des Familienzentrums.
7.5 erfragt mindestens 1x jährlich im Rahmen der Bedarfsabfrage die Zufriedenheit der Familien mit den Angeboten des Familienzentrums.
7.6 bezieht das Team mindestens 2x jährlich in die Angebotsplanung mit ein.
7.7 sorgt dafür, dass mindestens eine MitarbeiterIn oder ein Kooperationspartner auf Fragen der interkulturellen Öffnung spezialisiert ist (nachgewiesen durch Zusatzausbildung oder Fortbildung) und Familien und KollegInnen bei Bedarf entsprechend berät oder begründet die fehlende Notwendigkeit.
Unser Leitsatz:
„Wir wollen eine Bildungseinrichtung sein, die lebendiger Ort des Lernens für alle Familien ist, die Begleitung, Förderung und Beratung in allen Lebensbereichen bietet!“
Unser Leitsatz ist zugleich unser Ziel, wir möchten, gemeinsam mit unserem Kooperationspartner uns weiterhin für die Bedürfnisse der Menschen in unserem Sozialraum einsetzen, Angebote verfestigen und weiterentwickeln, verlässlicher Partner in Fragen der Familienbildung und Familienberatung sein. Wir möchten Familien helfen Beruf und Familie gut miteinander vereinbaren zu können.